Schulformen


In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Schulgesetz NRW §26 Abs. 3

In Greven gibt es aktuell drei katholische Bekenntnisschulen (St. Marien, St. Martini und St. Josef) und eine evangelische Bekenntnisschule (Martin-Luther). Die Erich-Kästner-Grundschule in Reckenfeld ist eine Gemeinschaftsschule.
Die Bekenntnisschulen sind komplett staatlich finanziert, d.h. sie werden nicht durch die Kirchen mitfinanziert. Diese Art der Grundschulen gibt es deutschlandweit ausschließlich noch in NRW und im Oldenburger Münsterland (Niedersachsen). Die anderen Bundesländer haben diese Schulform Ende der 1960er Jahre abgeschafft.

Quelle: §26 Abs. 3 Schulgesetz NRW, Website der Stadt Greven

In Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

Schulgesetz NRW § 26 Abs. 2

Als Gemeinschaftsschule werden Bildungseinrichtungen bezeichnet, in denen Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden. Die Gemeinschaftsschule in Nordrhein-Westfalen ist immer eine christliche Gemeinschaftsschule. Die Schulen sind verpflichtet, christliche Bildungs- und Kulturwerte zu vermitteln. Religionsunterricht wird als ordentliches Lehrfach unterrichtet, im Gegensatz zur bekenntnisfreien “Weltanschauungsschule” (die in Greven nicht zur Debatte steht).

Die Erich-Kästner-Grundschule in Reckenfeld ist eine Gemeinschaftsschule.

Quelle: §26 Abs. 2 Schulgesetz NRW

Bekenntnisschulen gibt es in Deutschland nur in Nordrhein-Westfalen und einem kleinen Teil von Niedersachsen. Selbst Bayern kennt seit 1968 nur noch Gemeinschafts-Grundschulen.

Historisch gesehen sind Bekenntnisschulen seit der Weimarer Verfassung ein Sonderfall. Sie stellten im Lauf der Jahrzehnte einen Gegenpol zur überkonfessionellen Gemeinschaftsschule dar. Auf Wunsch der Eltern waren Konfessionsschulen möglich. Im Nationalsozialismus unterband der Staat die Arbeit der konfessionellen Schulen, danach entstanden sie in einigen Bundesländern wieder, fast alle Bundesländer schafften sie jedoch in den 1960er Jahren ab. Als ein Grund dafür findet sich folgende Deutung: Die konfessionelle Bindung der Menschen hatte abgenommen und die Bevölkerung durchmischte sich in konfessioneller Hinsicht immer mehr. Zwar gab es überall Proteste, doch selbst das als sehr katholisch geltende Bundesland Bayern schaffte 1968 die Bekenntnisschule ab.

Neben Teilen Niedersachsens gibt es Konfessionsschulen heute landesweit noch in Nordrhein-Westfalen, knapp jede dritte der 2781 Grundschulen ist hier evangelisch (88) oder katholisch (808). Das Bekenntnis in der Schule hat in NRW sogar Verfassungsrang: „Grundschulen sind Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen“, heißt es in der Landesverfassung (Art. 12, Abs. 2). Die Regel ist allerdings die Gemeinschaftsschule.

Quelle: Kurze Beine, kurze Wege

Eltern und ihre Kinder betrifft die Schulform vor allen Dingen bei der Anmeldung, da an Bekenntnisschulen die Schüler des jeweiligen Bekenntnisses bevorzugt aufgenommen werden. Praktische Auswirkungen auf den Schulalltag hat die Schulform der Bekenntnisschule fast nicht, siehe auch die Fragen auf den nachfolgenden Seiten.

Quelle: Gespräch mit dem Schulträger (Stadt Greven) und der Schulleitung der Mariengrundschule

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