Zum Ablauf des Verfahrens


Die mögliche Umwandlung der Grevener Grundschulen zu Gemeinschaftsschulen wird in vier Schritten vollzogen.

Stand: 12.06.2022

▶️ 13.-15. Juni 2022: Abstimmung

Alles Wichtige im Überblick:


Alle Eltern, die zum Stichtag 10. Januar 2022 ein Kind auf der jeweiligen Grundschule hatten, sind zur Abstimmung berechtigt. Die Eltern haben für jedes Schulkind eine Stimme, also bei zwei Geschwistern an der Schule entsprechend zwei Stimmen. Jede Grundschule stimmt für sich ab.

Es müssen mehr als 50 % der Wahlberechtigten mit “Ja” stimmen, damit die Umwandlung durchgeführt wird. Nicht abgegebene Stimmen zählen also wie “Nein”-Stimmen! Um ein möglichst eindeutiges Ergebnis zu erhalten, bitten wir auch alle Eltern, die gegen eine Umwandlung sind, dies deutlich mit der Abgabe einer “Nein”-Stimme kundzutun.

Die Stadtverwaltung plant, die Auszählung direkt am 15. Juni abends durchzuführen. Die Auszählung findet nicht öffentlich statt.

Das Ergebnis wird möglicherweise direkt abends bekanntgegeben, spätestens am Freitag, 17. Juni (nach dem Feiertag). Die Bekanntmachung erfolgt per Pressemitteilung, wir informieren euch über die bekannten Kanäle.

Quelle: § 81 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 SchulG NRW, Gespräch mit dem Schulträger

Der Ratsbeschluss muss anschließend formell von der Bezirksregierung genehmigt werden. Wie lange die Genehmigung dauert ist vorab nicht sicher zu sagen, vermutlich einige Wochen.

Sobald der Beschluss durch die Bezirksregierung genehmigt ist, ist die Schulart offiziell geändert. Anschließend können die noch offenen Leitungsstellen direkt ohne Konfessionsbindung ausgeschrieben werden, d.h. das Ergebnis der Umwandlung greift dort sofort.

Das bereits abgeschlossene Anmeldeverfahren für das Schuljahr (2022/23) ist nicht von der Änderung der Schulart betroffen, alle angenommenen Kinder behalten natürlich ihre Plätze. Für das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/24 (Start im November 2022) gilt dann erstmals die geänderte Schulform.

Quelle: § 81 Abs. 3 SchulG NRW, Gespräch mit der Schulaufsicht