Abstimmung


Die Abstimmung findet vom 13. bis 15. Juni 2022 statt, jeweils von 07 bis 09 Uhr und von 15 bis 18 Uhr.

Abgestimmt wird im jeweiligen Schulgebäude, meist an einem leicht zugänglichen Ort (Eingangshalle o.ä.)

Abstimmungsberechtigt sind alle Eltern, die am 10. Januar 2022 ein Kind auf der jeweiligen Schule hatten. Eltern haben pro Kind eine Stimme. Es sind jeweils diejenigen Eltern abstimmungsberechtigt, die am Wohnsitz des Schülers gemeldet sind.

Quelle: § 5 Abs. 2 und 6 BestVerfVO, § 8 Abs. 4 Satz 4 BestVerfVO

Für die Abstimmung muss der eigene Personalausweis mitgebracht werden.

Jede Enthaltung wird wie eine “Nein”-Stimme gewertet, also gegen die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule.

Es müssen mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Eltern für die Umwandlung stimmen, damit die Umwandlung durchgeführt ist. Damit unterscheidet sich das Abstimmverfahren von den meisten anderen Wahlen, bei denen das Ergebnis allein aufgrund der abgegebenen Stimmen ermittelt wird.

Quelle: § 10 Abs. 1 BestVerfVO

Jede Schule stimmt für sich ab.

Nein. Abstimmberechtigt ist dasjenige Elternteil, das mit dem Schüler in einem Haushalt wohnt, also an der selben Adresse gemeldet ist.

Vor der Abstimmung erstellt die Stadt Greven ein Verzeichnis mit allen Abstimmberechtigten. Das Verzeichnis kann einige Tage vor der Abstimmung eingesehen werden, falls Zweifel daran bestehen, dass die Abstimmberechtigung richtig hinterlegt ist.

Quelle: § 8 Abs. 2 BestVerfVO, Infoveranstaltung der Stadt

Quelle: Infoveranstaltung der Stadt

Der Umwandlung der Grundschule in Greven, [Adresse], in eine Gemeinschaftsschule,

( ) stimme ich zu
( ) stimme ich nicht zu

Die Abstimmungsberechtigten haben für jedes Kind nur eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen eines der Kästchen.

Quelle: Anlage zur Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO)

Nein. Die Abstimmung wird nicht per Briefwahl durchgeführt, sondern nur vor Ort.

Erinnere Andere daran, ihre Stimme abzugeben! Wir können jetzt abstimmen, und ob wir hingehen oder nicht: Wir entscheiden für die künftigen Schülerjahrgänge mit, die jetzt noch gar nicht stimmberechtigt sind.